Bewilligungszeitraum ist der Zeitraum, in dem Sie BAföG bekommen. Denn das BAföG wird immer nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt – eben den Bewilligungszeitraum. Zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ist ein Folgeantrag zu stellen, wenn eine Unterbrechung der Zahlungen verhindert werden soll.
Wie wird der Bewilligungszeitraum festgesetzt?
Üblicherweise wird der Bewilligungszeitraum vom Amt auf 12 Monate festgesetzt. Das ist immer dann der Fall, wenn man den Antrag rechtzeitig zu Beginn des Studiums (oder der Ausbildung) gestellt hat. Sonst wird der Bewilligungszeitraum so gewählt, dass er mit einem Semester bzw. Schulhalbjahr endet.
Der Bewilligungszeitraum wird auch dann verkürzt, wenn sich die Förderungsart nach kürzerer Zeit als 12 Monaten ändert: Das ist vor allem mit Ablauf der Förderungshöchstdauer der Fall. Danach kann man nur noch ein verzinstes Bankdarlehen erhalten.
Wann beginnt der Bewilligungszeitraum?
Der Beginn des Bewilligungszeitraum ist der Antragsmonat. Damit haben Sie selbst Einfluss auf den Beginn des Bewilligungszeitraum dadurch dass Sie den Antrag zu einem bestimmten Zeitpunkt stellen.
Darüber hinaus ist es möglich, dass Sie selbst einen späteren Beginn des Bewilligungszeitraum im Antrag bestimmen.
Allerdings muss der Bewilligungszeitraum “zeitnah” zum Antragsmonat beginnen. Eine Verschiebung um zwei (höchstens drei) Monate dürfte aber möglich sein. Auf das Ende des Bewilligungszeitraums können Sie dagegen keinen Einfluss nehmen, diesen legt das BAföG-Amt nach Maßgabe des Gesetzes fest.
Welches Einkommen wird angerechnet?
Zur Berechnung des BAföG wird Ihr Einkommen aus dem Bewilligungszeitraum herangezogen. Das Einkommen der Eltern wird anders angerechnet – hier ist nicht der Bewilligungszeitraum, sondern das vorletzte Kalenderjahr maßgebend!