Die Frage
Ich würde gern ein spezifisches Aufbaustudium (Medizin-Physiker) aufnehmen und habe prinzipiell Anspruch auf Arbeitslosengeld Auf meine Nachfrage beim Arbeitsvermittler bekam ich jedoch die Auskunft, dass sich Studium (auch Aufbau- und Zusatzstudium) und Arbeitslosengeld prinzipiell ausschließen, was mit der Nicht-Verfügbarkeit des Studierenden für den Arbeitsmarkt während des Studiums zusammenhängt. Von Seiten des Arbeitsamtes klang das eher doch nach einer klaren gesetzlichen Regelung. Wird diese Argumentation vom Arbeitsamt möglicherweise nur prinzipiell vorgehalten und sollte ich versuchen – sozusagen als Einzelfall – doch einen Bildungsgutschein für dieses Aufbaustudium zu bekommen mit einer entsprechenden Finanzierung durch Arbeitslosengeld?
Auch wenn ich die Frage aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht direkt mit persönlicher Einschätzung beantworten darf, habe ich doch ein paar weiterführende Links zum Thema parat, die vielleicht noch mehr Leser interessieren:
Hier mal ein Link zu einem weiteren Beitrag zum Thema Bildungsgutschein www.berufebilder.de/serien/serien-zur-aus-und-weiterbildung/karrierefaktor-weiterbildung/so-ueberzeugen-sie-den-arbeitsberater – aus dem hervorgeht, das man eben keinen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein hat, Arbeitslosengeld hin oder her.
- Das bedeutet aber auch umgekehrt, dass der Bildungsgutschein nicht zwingend vom ALG I abhängig ist, wie man hier sehr schön nachlesen kann: Link
- Was den Anspruch von ALG I während des Studiums angeht, so darf eine Nebenbeschäftigung eben nicht mehr als 15 Stunden die Woche umfassen: Link
- Wobei ich es in diesem Zusammenhang rechtlich interessant finde, dass die BA neuerdings auch Weiterbildungen während der Kurzarbeit zahlt: Link . Aber das nur am Rande.
Alternativen
Bliebe noch zu überlegen/auszukundschaften, ob es auch andere Finanzierungswege gibt:
Bei Stipendien gibt es meist eine Altersgrenze, so um die 30. Ansonsten muss man da mal kräftig googeln oder an der Hochschule fragen.