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	<title>Kommentare zu: Bildungsgutschein der Arbeitsagentur: Aufbaustudium vom Staat?</title>
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	<description>Führendes Blog für Bildung &#38; neues Arbeiten, Teil von Business &#38; More mit 14 Mio Visits/Monat</description>
	<lastBuildDate>Wed, 23 May 2012 10:54:32 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Anonymous</title>
		<link>http://berufebilder.de/bildung/master-aufbaustudium-zweitstudium/bildungsgutschein-der-arbeitsagentur-fuer-ein-aufbaustudium/#comment-3605</link>
		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Feb 2011 13:53:29 +0000</pubDate>
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		<description>[...]  [...]</description>
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		<title>Von: Simone Janson</title>
		<link>http://berufebilder.de/bildung/master-aufbaustudium-zweitstudium/bildungsgutschein-der-arbeitsagentur-fuer-ein-aufbaustudium/#comment-3604</link>
		<dc:creator>Simone Janson</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Jun 2009 21:00:04 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Frank,
zun&#228;chst mal muss ich vorausschicken, dass ich aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes keine pers&#246;nliche Einsch&#228;tzung des Falles geben darf und werde, sondern nur einige weiterf&#252;hrende Informationen. Vielleicht hat aber noch einer der Mitleser pers&#246;nliche Erfahrungen.
Hier mal ein Link zu einem weiteren Beitrag zum Thema Bildungsgutschein http://www.berufebilder.de/serien/serien-zur-aus-und-weiterbildung/karrierefaktor-weiterbildung/so-ueberzeugen-sie-den-arbeitsberater - aus dem hervorgeht, das man eben keinen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein hat, Arbeitslosengeld hin oder her.
Das bedeutet aber auch umgekehrt, dass der Bildungsgutschein nicht zwingend vom ALG I  abh&#228;ngig ist, wie man hier sehr sch&#246;n nachlesen kann: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26396/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A052-Arbeitnehmer/Allgemein/Bildungsgutschein.html#d1.2
Was den Anspruch von ALG I w&#228;hrend des Studiums angeht, so darf eine Nebenbesch&#228;ftigung eben nicht mehr als 15 Stunden die Woche umfassen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25648/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Nebenverdienst/Nebenverdienst-Nav.html
Wobei ich es in diesem Zusammenhang rechtlich interessant finde, dass die BA neuerdings auch Weiterbildungen w&#228;hrend der Kurzarbeit zahlt: http://www.arbeitsagentur.de/nn_168086/Dienststellen/RD-BW/Karlsruhe/AA/Internet-Agentur-fuer-Arbeit-Karlsruhe-Startseite/Presse-u-Oeffentlichkeitsarbeit/Presse-informationen/2009/1209-Weiterbildung-Kurzarbeit.html - aber das nur am Rande.

Bliebe noch zu &#252;berlegen/auszukundschaften, ob es auch andere Finanzierungswege gibt:
Meister-BAf&#246;G: http://www.berufebilder.de/tag/meister-bafoeg
Einen Bildungskredit: http://www.berufebilder.de/tag/bildungskredit
Oder ein BAf&#246;G-Darlehen: http://www.berufebilder.de/tag/bafoeg-darlehen
Daneben gibt es noch Stipendien, Bildungschecks (http://www.berufebilder.de/existenzgruendung/forderprogramme-fur-bildung-und-beratung-je-nach-bundesland)
Einige F&#246;rdermittel gibt es auch hier: http://www.foerderdatenbank.de
Bei Stipendien gibt es meist eine Altersgrenze, so um die 30. Ansonsten muss man da mal kr&#228;ftig googeln oder an der Hochschule fragen.
Viele Gr&#252;&#223;e und viel Gl&#252;ck
Simone Janson</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Frank,<br />
zun&auml;chst mal muss ich vorausschicken, dass ich aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes keine pers&ouml;nliche Einsch&auml;tzung des Falles geben darf und werde, sondern nur einige weiterf&uuml;hrende Informationen. Vielleicht hat aber noch einer der Mitleser pers&ouml;nliche Erfahrungen.<br />
Hier mal ein Link zu einem weiteren Beitrag zum Thema Bildungsgutschein <a href="http://www.berufebilder.de/serien/serien-zur-aus-und-weiterbildung/karrierefaktor-weiterbildung/so-ueberzeugen-sie-den-arbeitsberater" rel="nofollow">www.berufebilder.de/serien/serien-zur-aus-und-weiterbildung/karrierefaktor-weiterbildung/so-ueberzeugen-sie-den-arbeitsberater</a> &#8211; aus dem hervorgeht, das man eben keinen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein hat, Arbeitslosengeld hin oder her.<br />
Das bedeutet aber auch umgekehrt, dass der Bildungsgutschein nicht zwingend vom ALG I  abh&auml;ngig ist, wie man hier sehr sch&ouml;n nachlesen kann: <a href="http://www.arbeitsagentur.de/nn_26396/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A052-Arbeitnehmer/Allgemein/Bildungsgutschein.html#d1.2" rel="nofollow">www.arbeitsagentur.de/nn_26396/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A052-Arbeitnehmer/Allgemein/Bildungsgutschein.html#d1.2</a><br />
Was den Anspruch von ALG I w&auml;hrend des Studiums angeht, so darf eine Nebenbesch&auml;ftigung eben nicht mehr als 15 Stunden die Woche umfassen: <a href="http://www.arbeitsagentur.de/nn_25648/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Nebenverdienst/Nebenverdienst-Nav.html" rel="nofollow">www.arbeitsagentur.de/nn_25648/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Nebenverdienst/Nebenverdienst-Nav.html</a><br />
Wobei ich es in diesem Zusammenhang rechtlich interessant finde, dass die BA neuerdings auch Weiterbildungen w&auml;hrend der Kurzarbeit zahlt: <a href="http://www.arbeitsagentur.de/nn_168086/Dienststellen/RD-BW/Karlsruhe/AA/Internet-Agentur-fuer-Arbeit-Karlsruhe-Startseite/Presse-u-Oeffentlichkeitsarbeit/Presse-informationen/2009/1209-Weiterbildung-Kurzarbeit.html" rel="nofollow">www.arbeitsagentur.de/nn_168086/Dienststellen/RD-BW/Karlsruhe/AA/Internet-Agentur-fuer-Arbeit-Karlsruhe-Startseite/Presse-u-Oeffentlichkeitsarbeit/Presse-informationen/2009/1209-Weiterbildung-Kurzarbeit.html</a> &#8211; aber das nur am Rande.</p>
<p>Bliebe noch zu &uuml;berlegen/auszukundschaften, ob es auch andere Finanzierungswege gibt:<br />
Meister-BAf&ouml;G: <a href="http://www.berufebilder.de/tag/meister-bafoeg" rel="nofollow">www.berufebilder.de/tag/meister-bafoeg</a><br />
Einen Bildungskredit: <a href="http://www.berufebilder.de/tag/bildungskredit" rel="nofollow">www.berufebilder.de/tag/bildungskredit</a><br />
Oder ein BAf&ouml;G-Darlehen: <a href="http://www.berufebilder.de/tag/bafoeg-darlehen" rel="nofollow">www.berufebilder.de/tag/bafoeg-darlehen</a><br />
Daneben gibt es noch Stipendien, Bildungschecks (<a href="http://www.berufebilder.de/existenzgruendung/forderprogramme-fur-bildung-und-beratung-je-nach-bundesland" rel="nofollow">www.berufebilder.de/existenzgruendung/forderprogramme-fur-bildung-und-beratung-je-nach-bundesland</a>)<br />
Einige F&ouml;rdermittel gibt es auch hier: <a href="http://www.foerderdatenbank.de" rel="nofollow">www.foerderdatenbank.de</a><br />
Bei Stipendien gibt es meist eine Altersgrenze, so um die 30. Ansonsten muss man da mal kr&auml;ftig googeln oder an der Hochschule fragen.<br />
Viele Gr&uuml;&szlig;e und viel Gl&uuml;ck<br />
Simone Janson</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Frank</title>
		<link>http://berufebilder.de/bildung/master-aufbaustudium-zweitstudium/bildungsgutschein-der-arbeitsagentur-fuer-ein-aufbaustudium/#comment-3603</link>
		<dc:creator>Frank</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Jun 2009 14:21:12 +0000</pubDate>
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		<description>Ich w&#252;rde gern ein spezifisches Aufbaustudium (Medizin-Physiker) aufnehmen und habe prinzipiell Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Auf meine Nachfrage beim Arbeitsvermittler bekam ich jedoch die Auskunft, dass sich Studium (auch Aufbau- und Zusatzstudium) und Arbeitslosengeld prinzipiell ausschlie&#223;en, was mit der Nicht-Verf&#252;gbarkeit des Studierenden f&#252;r den Arbeitsmarkt w&#228;hrend des Studiums zusammenh&#228;ngt. Von Seiten des Arbeitsamtes klang das eher doch nach einer klaren gesetzlichen Regelung. Wird diese Argumentation vom Arbeitsamt m&#246;glicherweise nur prinzipiell vorgehalten und sollte ich versuchen - sozusagen als Einzelfall - doch einen Bildungsgutschein f&#252;r dieses Aufbaustudium zu bekommen mit einer entsprechenden Finanzierung durch Arbeitslosengeld?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich w&uuml;rde gern ein spezifisches Aufbaustudium (Medizin-Physiker) aufnehmen und habe prinzipiell Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Auf meine Nachfrage beim Arbeitsvermittler bekam ich jedoch die Auskunft, dass sich Studium (auch Aufbau- und Zusatzstudium) und Arbeitslosengeld prinzipiell ausschlie&szlig;en, was mit der Nicht-Verf&uuml;gbarkeit des Studierenden f&uuml;r den Arbeitsmarkt w&auml;hrend des Studiums zusammenh&auml;ngt. Von Seiten des Arbeitsamtes klang das eher doch nach einer klaren gesetzlichen Regelung. Wird diese Argumentation vom Arbeitsamt m&ouml;glicherweise nur prinzipiell vorgehalten und sollte ich versuchen &#8211; sozusagen als Einzelfall &#8211; doch einen Bildungsgutschein f&uuml;r dieses Aufbaustudium zu bekommen mit einer entsprechenden Finanzierung durch Arbeitslosengeld?</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Pimp my Qualifikation! : Bewerberblog.de</title>
		<link>http://berufebilder.de/bildung/master-aufbaustudium-zweitstudium/bildungsgutschein-der-arbeitsagentur-fuer-ein-aufbaustudium/#comment-3602</link>
		<dc:creator>Pimp my Qualifikation! : Bewerberblog.de</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Mar 2009 07:15:08 +0000</pubDate>
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		<description>[...] k&#246;nnen bei netten Sachbearbeitern auf eine F&#246;rderung der Weiterbildung hoffen, die jedoch, anders als F&#246;rderung zur beruflichen Wiedereingliederung wie [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] k&ouml;nnen bei netten Sachbearbeitern auf eine F&ouml;rderung der Weiterbildung hoffen, die jedoch, anders als F&ouml;rderung zur beruflichen Wiedereingliederung wie [...]</p>
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