Simone Janson, Journalist: Jobsuche, Bildung, Existenzgründung, Social-Media

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Bildung & Lernen » Master, Aufbaustudium, Zweitstudium » Bildungsgutschein der Arbeitsagentur:
Aufbaustudium vom Staat?

BAföG ist aber nicht die einzige Möglichkeit, ein Aufbaustudium vom Staat finanziert zu bekommen. Der Staat hilft Ihnen auch noch auf andere Weise bei der Finanierung eines Aufbaustudiengang.
Eine Anlaufstelle ist die Bundesagentur für Arbeit.

Simone Janson

Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a. für ZEIT-ONLINE, imgriff.com, changeX), Bestseller-Autorin ("Die 110%-Lüge", "Nackt im Netz") und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Beruf & Bildung, mit mehr als 50 Autoren Teil des 11-Millionen-starken Netzwerks Business & More.

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2 Kommentare

  1. Ich würde gern ein spezifisches Aufbaustudium (Medizin-Physiker) aufnehmen und habe prinzipiell Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Auf meine Nachfrage beim Arbeitsvermittler bekam ich jedoch die Auskunft, dass sich Studium (auch Aufbau- und Zusatzstudium) und Arbeitslosengeld prinzipiell ausschließen, was mit der Nicht-Verfügbarkeit des Studierenden für den Arbeitsmarkt während des Studiums zusammenhängt. Von Seiten des Arbeitsamtes klang das eher doch nach einer klaren gesetzlichen Regelung. Wird diese Argumentation vom Arbeitsamt möglicherweise nur prinzipiell vorgehalten und sollte ich versuchen – sozusagen als Einzelfall – doch einen Bildungsgutschein für dieses Aufbaustudium zu bekommen mit einer entsprechenden Finanzierung durch Arbeitslosengeld?

  2. Hallo Frank,
    zunächst mal muss ich vorausschicken, dass ich aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes keine persönliche Einschätzung des Falles geben darf und werde, sondern nur einige weiterführende Informationen. Vielleicht hat aber noch einer der Mitleser persönliche Erfahrungen.
    Hier mal ein Link zu einem weiteren Beitrag zum Thema Bildungsgutschein www.berufebilder.de/serien/serien-zur-aus-und-weiterbildung/karrierefaktor-weiterbildung/so-ueberzeugen-sie-den-arbeitsberater – aus dem hervorgeht, das man eben keinen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein hat, Arbeitslosengeld hin oder her.
    Das bedeutet aber auch umgekehrt, dass der Bildungsgutschein nicht zwingend vom ALG I abhängig ist, wie man hier sehr schön nachlesen kann: www.arbeitsagentur.de/nn_26396/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A052-Arbeitnehmer/Allgemein/Bildungsgutschein.html#d1.2
    Was den Anspruch von ALG I während des Studiums angeht, so darf eine Nebenbeschäftigung eben nicht mehr als 15 Stunden die Woche umfassen: www.arbeitsagentur.de/nn_25648/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Nebenverdienst/Nebenverdienst-Nav.html
    Wobei ich es in diesem Zusammenhang rechtlich interessant finde, dass die BA neuerdings auch Weiterbildungen während der Kurzarbeit zahlt: www.arbeitsagentur.de/nn_168086/Dienststellen/RD-BW/Karlsruhe/AA/Internet-Agentur-fuer-Arbeit-Karlsruhe-Startseite/Presse-u-Oeffentlichkeitsarbeit/Presse-informationen/2009/1209-Weiterbildung-Kurzarbeit.html – aber das nur am Rande.

    Bliebe noch zu überlegen/auszukundschaften, ob es auch andere Finanzierungswege gibt:
    Meister-BAföG: www.berufebilder.de/tag/meister-bafoeg
    Einen Bildungskredit: www.berufebilder.de/tag/bildungskredit
    Oder ein BAföG-Darlehen: www.berufebilder.de/tag/bafoeg-darlehen
    Daneben gibt es noch Stipendien, Bildungschecks (www.berufebilder.de/existenzgruendung/forderprogramme-fur-bildung-und-beratung-je-nach-bundesland)
    Einige Fördermittel gibt es auch hier: www.foerderdatenbank.de
    Bei Stipendien gibt es meist eine Altersgrenze, so um die 30. Ansonsten muss man da mal kräftig googeln oder an der Hochschule fragen.
    Viele Grüße und viel Glück
    Simone Janson

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