Wer eigentlich ein Praktikum macht, aber in diesem im Wirklichkeit einen normalen Voll-Job macht, der macht juristisch gesehen gar kein Praktikum. Denn bei einem Praktikum muss der Ausbildungscharakter im Vordergrund stehen. So urteilte zumindest das Arbeitsgereicht Kiel am 19. November. Auch wenn die Entscheidung nicht rechtskräftig ist, können solche Urteile weitreichende folgen haben: Demnach kommt es nämlich nicht darauf an, was für ein Vertrag geschlossen wurde, sondern wie die tatsächliche Arbeit aussieht. Heißt im Klartext: Auch wenn der Praktikant nur einen Praktikumsvertrag mit einer geringen Vergütung hat – wenn er nicht ausgebildet wird, sonden voll arbeitet, dann ist er ganz unabhängig von der Bezeichnung im Vertrag und muss auch als solcher vergütet werden.