Berufebilder by Simone Janson

Führendes Blog für Bildung & neues Arbeiten, Teil von Business & More mit 14 Mio Visits/Monat. 50 Autoren, 50 Meinungen!


Berufsbild » Serie Zukunftsbranche Handwerk Teil 9:
Wie macht man sich als Bäcker selbständig?

Auch Bäcker ist ein typisch traditioneller Handwerksberuf, der wieder in Mode kommen könnte. Wer sich als Bächer behaupten will, tut gut daran, sich mit findigen Geschäftsideen von der Billigware aus Backdiscountern und Fabriken abzusetzen.

Die Annaberger Bäckerei (www.annaberger-backwaren.de) aus dem Erzgebirge kommuniziert überzeugend ihre authentische Herkunft und die Spezialkompetenz für Stollen und hat es dadurch geschafft, ihre Backwaren bis in die USA und nach Kanada zu verkaufen.

Denn es klingt nur auf den ersten Blick widersinnig: Produkte, die nicht nur über den Markennamen regional gebrandet sind, können via Internet und Paketversand zum globalen Exportschlager werden.

Do-it-yourself-Trend

Auch das oberpfälzische Backhaus Kutzer in Konnersreuth ist auf den aktuellen Trend aufgesprungen und nutzt den Do-it-yourself-Trend geschickt: Patrick Kutzer, der Sohn des Firmengründers, hat ein spezielles Barbecue-Brot für die Sommersaison kreiert.

Dieses wird im noch nicht vollständig ausgebackenen Zustand verkauft, sodass jeder selbst das Brot auf dem heimischen Grill nach persönlichem Gusto vollenden kann. Da die Holzofenbrote nach dem Backen ohnehin einen Tag ruhen müssen, sind sie bestens für den Versandweg geeignet.

In Innovation investieren

Inzwischen hat das Backhaus deutschlandweit Stammkunden, die ihr frisches Brot mit der Post zugestellt bekommen. Das Geheimnis des Erfolgs: Kutzer steht seit fast drei Jahrzehnten für Innovation und Weiterentwicklung im traditionellen Bäckerhandwerk.

Jedes Jahr werden daher ca. 500.000 Euro in die Weiterentwicklung der Produkte und Produktionsmittel investiert.

Voraussetzungen, Aus- und Weiterbildung für den Beruf

Bäcker ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung (HwO), daher ist die Berufsbezeichnung gesetzlich geschützt.

Die Ausbildung zum Bäcker dauert drei Jahre. Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – für die Ausbildung zum Bäcker keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.

Selbständigkeit und Handwerksrolle

Wer sich allerdings mit einer eigenen Bäckerei selbstständig machen, will, muss sich, da Bäcker ein zulassungspflichtiges Handwerk ist, in die Handwerksrolle eintragen lassen. Voraussetzung dafür ist entweder eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung, ein entsprechender Abschluss einer Hochschule oder einer Fachschule für Technik, eine Ausübungsberechtigung oder eine Ausnahmebewilligung.

So genannte “qualifizierte Gesellen” können über die zuständige Handwerkskammer bei der höheren Verwaltungsbehörde einen Antrag auf Ausübungsberechtigung stellen; Voraussetzung dafür ist nach der Gesellenprüfung eine mindestens sechsjährige Tätigkeit in dem Beruf, davon wiederum mindestens vie Jahre in leitender Stellung – beides ist durch entsprechende Zeugnisse und Bescheinigungen nachzuweisen.

Alternativen zum Meister

Wer selbst keinen Meisterbrief besitzt und keine Ausübungsberechtigung erlangen kann oder will, kann trotzdem einen Betrieb gründen – wenn er einen sog. Technischen Betriebsleiter einstellt, der den Meistertitel trägt.

Eine weitere Möglichkeit besteht für Ingenieure, Techniker und Industriemeister; diese sind genauso eintragungsfähig wie die eigentlichen Meister. Diese Regelungen gelten auch, wenn man sich nur nebenberuflich selbständig macht.

Meister werden

Bäckermeister ist eine berufliche Weiterbildung nach der Handwerksordnung (HwO). Die Meisterprüfung in diesem zulassungspflichtigen Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt. Die Handwerksorganisationen und andere Bildungseinrichtungen bieten Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung an (Vollzeit ca. 3 bis 6 Monate, Teilzeit ca. 1 Jahr).

Für die Zulassung zur Meisterprüfung ist die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen jedoch nicht verpflichtend. Weitere Informationen dazu unter www.handwerkskammer.de. Für einen solchen Vorbereitung können Sie sich durch das so genannte Meister-BAföG (www.meister-bafoeg.info) fördern lassen.

Formalitäten bei der Existenzgründung in Kürze

Die Existengründung als Bäcker beginnt in der Regel mit der Eintragung in die Handwerksrolle. Für die Eintragung müssen Sie persönlich erscheinen und eine Gebühr bezahlen. Mit der Bestätigung über die Eintragung kann dann beim Gewerbeamt der Gemeinde die Gewerbeanmeldung erfolgen. Das Gewerbeamt informiert wiederum das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft.

Rentenversicherungspflicht

Für die zulassungspflichtigen Handwerke, zu denen Bäcker gehört (Anlage A der Handwerksordnung) besteht eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Diese beginnt mit der Eintragung in die Handwerksrolle und der tatsächlichen Gewerksausübung. Daher sollte dieser Termin bewusst nah an der tatsächlichen Eröffnung des Geschäftsbetriebs gewählt werden. Diese Versicherungspflicht besteht bis zum Nachweis von 216 erbrachten Pflichtbeiträgen.

Danach kann ein Befreiungsantrag gestellt werden. Die persönliche Kostenbelastung aus der Rentenversicherung müssen Sie bei der Berechnung Ihres Kapitalbedarfs im Rahmen des Businessplans auf jeden Fall berücksichtigen.

Handwerksrolle & Handwerkskammer

Mit der Eintragung in die Handwerksrolle werden Sie Mitglied in Ihrer zuständigen Handwerkskammer. An die müssen Sie zunächst sehr geringe Beiträge bezahlen, allerdings auch nur dann, wenn die Erträge über bestimmten Grenzen liegen.

Gründer, die erstmals ihr Gewerbe angemeldet haben, sind für das Jahr der Anmeldung von Beiträgen zur Handwerkskammer befreit. Für das zweite und dritte Jahr müssen sie nur die Hälfte des Grundbeitrags bezahlen und keinen Zusatzbeitrag, für das vierte Jahr sind sie noch von der Entrichtung des Zusatzbeitrags befreit, wenn es sich um natürliche Personen (keine Personen- oder Kapitalgesellschaften) handelt und der der Jahresgewinn nicht über 25.000 liegt Euro.

Welche Kammer?

Gewerbetreibende, die nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Handwerksordnung im Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernbare Tätigkeiten ausüben, gehören entweder der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer an. Sie sind, unabhängig davon, welcher Kammer sie angehören, vom Beitrag vollständig freigestellt, wenn ihr Gewerbeertrag nicht über 5.200 Euro im Jahr liegt.

Simone Janson
Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a.für ZEIT-ONLINE, Süddeutsche oder Financial Times) und Expertin für neue Formen der digitalen Arbeit am Institut für Kommunikation in soziale Medien in Berlin. Sie war Vortragende und Lehrbeauftragte an diversen Hochschulen oder für die Mobility Logistics AG und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Bildung & neuen Arbeitsformen im digitalen Wandel.

Alle 1904 Beiträge von Simone Janson ansehen
Website: http://www.simone-janson.de

Hinterlasse eine Antwort

Pflichtfelder sind mit * markiert.

*


Außerdem möglich: Kommentare als RSS abonnieren.

Kommentar schöner machen:

Laden Sie Ihr eigenes Bild bei Gravatar hoch, das statt des Standardbildes angezeigt wird. Die E-Mail-Adresse muss übereinstimmen! Fügen Sie HTML-Tags ein. Möglich sind: <a href="" title="" rel=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>