Serie Mediation statt Gerichtsverfahren – 5: Phasen des Mediationsverfahrens – Erstgespräch & Themensammlung

Das Mediationsverfahren wird in verschiedene Phasen eingeteilt, wobei sich die hinteren Phasen, wie in einer Schleife wiederholen können, dazu später mehr. Phase 1 ist das Erstgespräch. Phase 2 die Themensammlung.

Mediation

1. Phase: Das Erstgespräch

Mit dem Erstgespräch ist nicht die Kontaktaufnahme durch den zukünftigen Klienten gemeint, sondern das erste gemeinsame Gespräch der Konfliktparteien, mit dem Mediator.

Abklären der Eckpunkte

Im Erstgespräch werden das Wesen und die Prinzipien der Mediation dargestellt, der Mediator stellt sich vor und erläutert etwas von seiner Herangehensweise. Auch wenn die Prinzipien der Mediation allgemein bindend sind – die Prinzipien sind sozusagen die Berufsordnung der Mediatoren – werden doch die Schwerpunkte im Verfahren unterschiedlich gewichtet.

Unterschiede bei den Mediatoren

Es werden zum Beispiel auch Richter zu Mediatoren ausgebildet, die als sogenannte Güterichter ein Verfahren leiten. Diese neu installierte Verfahren vor einer eigentlichen Gerichtsverhandlung, soll helfen die eigentlichen Gerichte zu entlasten.

Diese Güterichter legen jedoch aufgrund Ihres fachlichen Backgrounds den Schwerpunkt mehr auf Entscheidung. Das ist auch ein übergeordnetes Ziel. Im Regelfall werden die Mediatoren jedoch kaum eigene Lösungsvorschläge unterbreiten.

Die Spielregeln der Kommunikation

Im Erstgespräch wird der Rahmen abgesteckt. Der Mediator gibt eine Einschätzung wie viele gemeinsame Sitzungen er veranschlagt. Spielregeln über die Art der Kommunikation können aufgestellt werden.

Dabei sollte aber der Mediator, darauf achten, dass der Rahmen nicht zu eng gesetzt wird. Es muss auch in einer Mediation möglich sein, dass die Parteien sich mal Luft machen können, ohne gegen alles zu verstoßen was geht.

2. Phase Themensammlung

Die zweite Phase knüpft nahtlos an die erste an, meistens sogar noch in derselben Sitzung. Das ist abhängig davon, wie schnell sich die „Kontrahenten“ über den Rahmen des Verfahrens einigen können. In der Themensammlung werden alle Probleme auf den Tisch gelegt und visuell dargestellt.

Das Thema wird sachlich formuliert

Die Konflikte werden unter anderem benannt. Die Themensammlung ist nicht begrenzt. Sie muss auch nicht auf das eigentliche Streitfeld begrenzt sein. Auch eine Bewertung erfolgt nicht. Es wird alles aufgeschrieben was unter den Nägeln brennt. Bei der Darstellung der Themen sollte nur folgendes beachtet werden:

  • Die Themen sollten neutral ohne Wertung dargestellt werden.
  • Das Thema sollte für beide Positionen unabhängig von den Standpunkten (das ist schon eine Wertung!) benannt werden.
  • Das Thema sollte lösungsoffen dargestellt werden.
  • Moralische Werte als Thema sind absolut tabu.

Beispiel für sachliche Themenfindung

Ein Beispiel um das eben Geschriebene besser zu veranschaulichen: A ist der Meinung der Apfelbaum von B der in seinen Garten rüber ragt, behindert die Lichtverhältnisse so immens, dass nur eine komplette Fällung hilft. B sieht die Sache natürlich etwas anders. Er findet A übertreibt maßlos.

  • Standpunkt A: Der Apfelbaum muss weg!
  • Standpunkt B: Der Apfelbaum muss bleiben!
  • Das Thema von beiden: Was passiert mit dem Apfelbaum?

Mehr sollte an dieser Stelle nicht stehen!


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