Die Bundesregierung will nun, erheblich verspätet, die Blue-Card Richtlinie der EU auch auf nationaler Ebene umsetzen. Diese Richtlinie legt die Bedingungen für die Einreise von hochqualifizierten Fachkräften aus Drittländern fest, die Deutschland angeblich dringend braucht. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung kritisiert hingegen, es gehe lediglich darum, Fachkräfte ins Land zu ziehen, die zu einem Verdienst weit unter dem bestehenden Lohnniveau arbeiten würden. Ein Zerrspiegel?

Was bedeutet die Blue-Card?
Mit der Blue-Card können Hochqualifizierte aus Drittländern dann eine Beschäftigung in einem EU-Staat aufnehmen, wenn sie mindestens das 1,5-fache des dortigen nationalen Jahresbruttolohns erhalten. Im Falle eines besonderen und nachgewiesenen Arbeitskräftebedarfs in einem EU-Land reicht auch das 1,2-fache des Jahreslohns.
Zudem ist von der Politik geplant, die Mindestverdienstgrenze bei aus Nicht-EU-Staaten zuziehenden Ingenieuren, IT-Kräften und Medizinern auf knapp 35.000 Euro festzulegen.
Was heißt “besonderer Fachkräftebedarf”?
Einen besonderen Fachkräftebedarf, bei dem das 1,2-fache des Jahresbruttolohns gezahlt werden soll, hat die Bundesregierung bei Ingenieuren, IT-Kräften sowie Medizinern ausgemacht. Nach Untersuchungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) könne jedoch von einem nachgewiesenen Mangel – außer bei Medizinern – nicht die Rede sein.
Verschiedene Untersuchungen des DIW Berlin haben gezeigt, dass die Fachkräfte in den entsprechenden Berufen keineswegs knapp sind: Dafür spricht laut DIW vor allem, dass sich bei Ingenieuren und IT-Kräften die Löhne nur schwach entwickelt haben.
DIW warnt vor Schwemme statt Mangel
Zudem hat es in den entsprechenden Studiengängen einen regelrechten Run auf die Hochschulen gegeben, und die hierzulande bereits rasant wachsende Zahl von Studienabsolventen wird laut DIW deshalb in den nächsten Jahren noch weiter zunehmen.
Auch Untersuchungen anderer Institute (Bundesinstitut für Berufsbildung / BIBB und Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung / IAB) zeigen , dass es zumindest in den nächsten zehn Jahren zu keinem nennenswerten Mangel an Hochqualifizierten mit naturwissenschaftlich-technischer Ausbildung kommen. Eher sei bald eine Schwemme an Hochschulabsolventen zu erwarten.
Keine Angst vor dem demografischen Wandel
Schließlich sei der vilzitierte demografische Wandel sei kein Schreckgespenst, wie Dr. Karl Brenke in seiner Stellungnahme zum Blue-Card-Gesetz-Entwurf der Bundesregierung schreibt:
Der demografische Wandel ist in Deutschland längst im Gange. So hat im letzten Jahrzehnt die Zahl der Einwohner im erwerbsfähigen Alter (15 bis 64 Jahre) um 1,9 Mio. abgenommen. Zugleich ist aber die Erwerbsbeteiligung stark gestiegen, so dass der demografische Effekt mehr als ausgeglichen wurde.
Rechenspiele: Wie wird die Mindestverdienstgrenze berechnet?
Völlig unklar ist außerdem, wie die Mindestverdienstgrenze von 35.000 Euro von der Bundesregierung ermittelt wurde. Gemäß EU-Richtlinie müsste sie mindestens das 1,2-fache des durchschnittlichen Bruttojahreslohns betragen.
Nach der amtlichen Statistik der Arbeitnehmerverdienste belief sich 2011 jedoch der Bruttojahreslohn für Vollzeitkräfte in Deutschland auf 43.929 Euro, das 1,2-fache davon sind 52.715 Euro. Nimmt man noch die Teilzeitbeschäftigten hinzu, ergibt sich eine Mindestverdienstgrenze von etwa 46.600 Euro.
Worum geht es wirklich?
Nach Auffassung des DIW Berlin geht es in Wahrheit um etwas anderes, wie sagt Dr. Karl Brenke vom DIW sagt:
„Bei den geplanten Gesetzesänderungen geht es wohl darum, einem Mangel an solchen Fachkräften entgegen zu wirken, die bereit sind, eine Beschäftigung anzunehmen, die weit unterhalb des bestehenden Gehaltsniveaus in der Bundesrepublik entlohnt wird“.
Ingenieure verdienen bald weniger als Facharbeiter?
So versucht die Bundesregierung nach Auffassung des DIW Berlin, die Lohngrenze sehr tief anzusetzen, und bezieht wohl auch Mini-Jobber, als Aushilfskräfte tätige Rentner und Schüler oder Saisonkräfte in ihre Kalkulation ein.
Solche Arbeitskräfte und deren Entlohnung können nach Ansicht des DIW Berlin aber nicht Maßstab für den Zugang Hochqualifizierter zum Arbeitsmarkt eines EU-Landes sein. Schließlich warnt das DIW:
“Mit den von der Bundesregierung geplanten Rechtsänderungen könnten hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittländern in Deutschland Löhne erhalten, die geringer sind als die durchschnittlichen Entgelte von Facharbeitern im produzierenden Gewerbe.”
Niedrige Lohnentwicklung ist die falsche Politik
Wären Hochqualifizierte aus Drittländern bereit, zu solchen Bedingungen eine Arbeit aufzunehmen, entstünde laut DIW ein genereller Druck auf die Löhne hierzulande.
Die wirtschaftlichen Verwerfungen innerhalb der Eurozone werden sich nach Ansicht des DIW Berlin aber gewiss nicht verringern, wenn die Bundesrepublik weiterhin auf eine schwache Lohnentwicklung setzt.
Transparenz und Berichte zum tatsächlichen Fachkräftemangel
Das DIW Berlin empfiehlt hingegen, mehr Transparenz zu schaffen und den tatsächlichen Fachkräftemangel genauer zu untersuchen. Konkret ist aus Sicht des DIW Berlin nötig:
- Transparenz darüber zu schaffen, auf welchen Berechnungsgrundlagen die Festlegung die Mindestverdienstgrenzen für hoch qualifizierte Arbeitskräftewanderer aus Drittländern gründen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Regelungen in Deutschland nicht das EU-Recht verletzen. Am besten wäre es, auf gemeinsame, auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU erhobene Statistiken zurückzugreifen – also auf die Statistik der Arbeitnehmerverdienste bzw. auf die Erhebung der Lohn- und Gehaltsstruktur.
- ein Berichtssystem zu schaffen, das regelmäßig darüber informiert, welche Arbeitskräfte in Deutschland tatsächlich knapp sind. Ein solches Berichtssystem sollte vor allem die Lohnentwicklung berücksichtigen. Denn Knappheiten lassen sich generell am besten an den Preisen erkennen – und auf dem Arbeitsmarkt an den Löhnen.


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