Die ganze Serie →Genossenschaften als Rechtsform für das Internetzeitalter? lesen!

Eine Genossenschaft ist gar nicht so antikapitalistisch, wie sie auf den ersten Blick daher kommt. Zum Beispiel hat sie einiges gemein mit einer Aktiengesellschaft. Aber es gibt auch einige elementare Unterschiede. Was ist nun das bessere System?
Sagen wir mal so: Die Eichborn-AG, die diese Rechtsform gewählt hatte, um von großen Verlagshäusern unabhängig zu sein, hat vor kurzem Insolvenz angemeldet. Die TAZ als Genossenschaft funktioniert weiter und fährt als eines der wenigen Medienhäuser in Deutschland Gewinne ein. Wo aber liegen die Unterschiede zwischen beiden Rechtsformen?
Unterschied zur AG
Der essentielle Unterschied zwischen AG und eG (eingetragene Genossenschaft) besteht darin, wie der Anteilseigner seinen Einfluss ausüben kann. Bei der AG ist das Stimmrecht an die Aktie gekoppelt. Den größten Einfluss hat also, wer die meisten Aktien besitzt. Gut erkennbar ist dieses Prinzip bei den Hauptversammlungen der großen deutschen Aktiengesellschaften.
Ein Beispiel: 6.000 Kleinaktionäre stimmen bei einer Beschlussfassung mit nein. Ein Aktionär aus der ersten Reihe stimmt mit ja. Der Versammlungsleiter verkündet daraufhin, dass der Beschluss angenommen wurde. Der Herr aus der ersten Reihe vertritt eine Gesellschaft, die 91 Prozent der Aktien hält.
Wie funktionieren Genossenschaften
Genossenschaften funktionieren anders – wie, das ist im Genossenschaftsgesetz genau festgelegt: Mehrere Menschen beteiligen sich finanziell an einem Unternehmen; jeder zahlt eine Einlage, deren Höhe durch die Satzung festgelegt wird. Dafür ist kein Notar notwendig, nur eine Beitrittserklärung. Die Geschäftsanteile der Genossenschaften werden nicht gehandelt.
Eine Genossenschaft ist damit so gut wie unverkäuflich. Wer kein Mitglied mehr sein will, erhält, sofern es keine Verluste gab, nach einer Austrittserklärung sein Geld wieder. Außerdem gilt der Grundsatz, dass jedes Mitglied eine Stimme hat, unabhängig von der Höhe der finanziellen Beteiligung.
Möglichkeit der Mitwirkung
Wie keine andere Rechtsform bieten genossenschaftliche Unternehmen daher die Möglichkeit der Mitwirkung, Mitgestaltung und Mitverantwortung, sie gehören ihren Mitgliedern. Darin liegt auch der Grund für das besonders positive Image, das Genossenschaften genießen.
Sie gelten gemeinhin als solide, seriös und bodenständig. Die Zahlen untermauern das noch: Die Insolvenzquote liegt bei sensationellen 0,4 Prozent.
Weltfremde Idealisten?
Aber Genossenschaften sind kein Geschäftsmodell für weltfremde Idealisten: Sie sind zwar ähnlich demokratisch strukturiert wie Vereine, im Gegensatz zu diesen arbeiten sie aber in der Regel weder gemeinwirtschaftlich, noch sind sie gemeinnützig tätig. Sie dienen den eigenen wirtschaftlichen Interessen.
Als einzige Unternehmensform hat die Genossenschaft einen klar umrissenen gesetzlichen Auftrag, nämlich die Förderung ihrer Mitglieder. Es geht nicht um reine Geldvermehrung und möglichst hohe Renditen. Vielmehr ist das Ziel, im Zusammenschluss mit anderen etwas zu bewirken und eine gewisse Marktmacht aufzubauen.
Dank dieser Strukturen könnte die als altmodisch verschriene eG bald eine Renaissance erleben: Denn auch wenn sie ihre Wurzeln im 19. Jahrhundert hat und viele zunächst an ihre Großeltern denken, wenn sie Genossenschaft hören – eigentlich ist die eG die ideale Rechtsform für das Internetzeitalter.


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