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Ein weiterer Nachteil von Genossenschaftsgründungen: Sie können kaum von staatlichen Förderungen profitieren. Denn die lässt zu Wünschen übrig. Das macht für viele Unternehmer eine Genossenschaftsgründung unatraktiv.
Fördermittel werden in der Regel vergeben, um Unternehmer zu unterstützen, also Menschen, die persönlich ein Unternehmen leiten. Das können Einzelunternehmer sein, persönlich haftende Gesellschafter von Personengesellschaften oder Geschäftsführer einer GmbH.
Staatliche Förderung uninteressant
Für Genossenschaften ist diese Förderung in der Regel uninteressant, da die Vorstandsmitglieder ja gar nicht selbst mit erheblichem Kapital an der Finanzierung des Unternehmens beteiligt sind. Eine spezielle Förderung für Menschen, die sich mit gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen zusammenschließen, gibt es hingegen nicht.
Die Folge: Das enorme Potential, das in der Genossenschaftsidee liegt, bleibt ungenutzt.
Ausland im Vergleich
In anderen Ländern gibt es im direkten Vergleich erhebliche Unterschiede: In Italien beispielsweise, wo Genossenschaften traditionell stark vertreten sind, existieren mehr als 70.000 Genossenschaften. Jährlich werden dort über 2.000 neue Genossenschaften gegründet – Tendenz steigend.
Und selbst in der kleinen Schweiz gibt es seit fünfzig Jahren quasi konstant rund 13.000 Genossenschaften. Dass die Situation hier so viel besser ist, liegt daran, dass man im Ausland den zukunftsweisenden Wert dieser Rechtsform längst erkannt hat. In Italien beispielsweise können Genossenschaften günstige Kredite von ihren Mitgliedern aufnehmen und ihre Gewinne steuerfrei in die Rücklagen einstellen.
Andere Länder fördern mehr
Daher verfügen die italienischen Genossenschaften über ein weitaus höheres Kapital als ihre Genossen in Deutschland. Auch in Spanien und Portugal existieren solche Steuererleichterungen. In der Schweiz und vielen anderen Ländern müssen kleine Genossenschaften keine oder nur geringe Prüfungskosten bezahlen.
Und in Schweden gibt es 25 öffentlich finanzierte Gründungsagenturen für neue Genossenschaften.
Genossenschaftsrecht: Vereinfachung notwendig!
Das zeigt, dass das Genossenschaftsrecht in Deutschland dringend vereinfacht werden muss, damit diese Rechtsform gerade auch für kleine Unternehmen wieder attraktiv wird und diese sich damit den wirtschaftlichen Veränderungen anpassen können.
Erste Bestrebungen dazu gibt es bereits, wie Burchard Bösche vom Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften erklärt: “Wir setzen uns als Zentralverband der deutschen Konsumgenossenschaften derzeit verstärkt dafür ein, das umständliche Prüfungsverfahren gerade für kleinere Genossenschaften erheblich zu vereinfachen.”


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