Kurz-Tipps für Existenzgründer: Sozialversicherung im Überblick

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Wer selbstständig ist, muss sich auch selber um seine Absicherung kümmern. Dabei hat man die Qual der Wahl zwischen den gesetzlichen Sicherungssystemen oder einer privaten Vorsorge. Wie soll man sich entscheiden?



Die Qual der Wahl besteht sowohi im Bereich der Krankenversicherung, als auch in der Altersvorsorge und bei der Arbeitslosenversicherung. Ein Überblick:

Gesetzliche Krankenversicherung

Selbstständige müssen sich krankenversichern. Aber sie haben die Wahl: Sie können sich entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Was für Sie günstiger ist, hängt u. a. von Alter, Geschlecht und von Familienplanung ab.

Wer zuvor in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung war, kann dort bleiben. Er zahlt dafür einen fixen Prozentsatz seines Einkommens, hat aber eine Reihe von Vorteilen wie zum Beispiel Familienversicherung oder Krankengeld bei längerer Krankheit.
Außerdem ist eine ermäßigte Beitragszahlung möglich, wenn Sie unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen verdienen oder nur nebenberuflich selbständig sind.

Fein raus sind Arbeitnehmer, die nur nebenher selbständig arbeiten: So lange sie damit nicht mehr verdienen als in ihrem Hauptjob, hat ihr Einkommen keinen Einfluss auf die Versicherungsbeiträge.

Private Krankenversicherung

Die Entscheidung für eine Private Krankenversicherung (PKV) sollten Sie gut überlegen. Grundsätzlich ist ein späterer Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht möglich. Als junger Unternehmer zahlen Sie in der privaten deutlich niedrigere Beiträge bei einer besseren Absicherung, aber eine große Familie kann später erhebliche Zusatzkosten verursachen. Auch sollten Sie die Erstattung von Kosten im Krankheitsfall in Form von Krankengeld bedenken.
Wer zuvor nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung oder nie gesetzlich versichert war, muss sich privat versichern.

Pflegeversicherung

Einen weiteren Bestandteil der sozialen Absicherung stellt die Pflegeversicherung dar. Im Bedarfsfall werden pflegebedürftige Personen in häuslicher oder stationärer Pflege finanziell unterstützt. Die Pflegeversicherung ist verpflichtend, egal ob Sie als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder sich privat versichert haben. Aber Vorsicht: Die Zahlungen der Pflegeversicherung reichen meist nicht aus, wenn man durch Krankheit oder Unfall zum Pflegefall wird. Wer eine Familie absichern muss, sollte eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Ansonsten riskiert man seine Ersparnisse und eventuell das Vermögen der Eltern.

Rentenversicherung

Als Selbstständiger sind Sie in der Regel nicht versicherungspflichtig, d.h. Sie müssen sich selber um Ihre Altersvorsorge kümmern. Ausnahmen bestehen jedoch bei einigen Berufsgruppen.

Alle anderen können sich freiwillig versichern und ihre Beiträge frei wählen. In den ersten fünf Jahren nach der Gründung haben sie die Chance, sich durch eine Pflichtversicherung den Anspruch auf Riester-Förderung zu erwerben. Es kann natürlich Sinn machen freiwillig, in die gesetzlichen Sicherungssysteme einzahlen, aber ob sich das auch wirklich lohnt, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Arbeitslosenversicherung

Das Risiko der Arbeitslosigkeit sollten sie in Ihrer Honorarfindung berücksichtigen. Neuerdings haben Sie jedoch als Existenzgründer die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, sofern Sie zuvor in die staatliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben – und zwar in Form eines festen Monatsbeitrags. Bedingung: Sie müssen vor der Gründung auch in der staatlichen Arbeitslosenversicherung gewesen sein. Eine private Arbeitslosenversicherung lohnt hingegen in der Regel nicht.
Für Akademiker, die während Ihres Studium nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, ist diese Möglichkeit daher ausgeschlossen.


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