Die ganze Serie →Förderungen für Existenzgründer lesen!
In den ersten fünf Jahren können Existenzgründer einen Zuschuss für eine Beratung beantragen. Gezahlt werden, je nach Region, 50 bis 75 Prozent des Beratungshonorars. Maximal sind es aber 6000 Euro. Als Tageshonorar des Beraters werden maximal 800 Euro gefördert.
Antrag auf Gründercoaching
Den Antrag stellen Existenzgründer bei ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Wirtschaftsfördereinrichtung. Weitere Informationen gibt es bei der http://www.kfw-mittelstandsbank.de.
Meister-BAföG
In vielen Handwerksberufen ist es als Selbstständiger von Vorteil, den Meistertitel zu haben. In anderen Bereichen ist eine fachliche Weiterqualifizierung zumindest sinnvoll. Wer vor der Gründung eine entsprechende Weiterbildung machen will, kann Meister-BAföG beantragen.
Gezahlt wird es teilweise als Zuschuss und teilweise als zinsgünstiges Darlehen. Für einen Vollzeitlehrgang bekommt man monatlich bis zu 614 Euro, bestehend aus 230 Euro Zuschuss sowie 384 Euro Darlehen. Verheiratete bekommen sogar bis 829 Euro. Für jedes Kind erhöht sich Ihr Darlehensanteil nochmals um 179 Euro. Das Darlehen bleibt bis zu sechs Jahren zins- und tilgungsfrei. Danach muss die Förderung innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 128 Euro zurückgezahlt werden.
Bildungsscheck
Regional begrenzt sind Bildungsschecks, die zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern oder Nordrhein-Westfalen an Unternehmer für Weiterbildungen gezahlt werden. Den Bildungsscheck beantragen können junge Unternehmen, die nicht länger als fünf Jahre selbständig sind.
Bezuschusst werden 50 Prozent der nachgewiesenen Teilnahme- und Prüfungsentgelte – aber nur maximal 500 Euro pro Bildungsscheck. Gefördert werden beispielsweise Sprach- und EDV-Kurse oder Schlüsselqualifikationen wie Rhetorik oder Zeitmanagement.
Der Artikel ist bei ZEIT-ONLINE erschienen unter: http://www.zeit.de/karriere/beruf/2009-10/existenzgruender-foerdergelder?page=2

