Weiterbildungen können zwar notwendig sein, um wieder einen Job zu bekommen und deswegen bietet die ARGE den Empfängern von Arbeitslosengeld II auch regelmäßig von selbst entsprechende Maßnahmen an. Doch nicht alle sind wirklich sinnvoll: Ein Informatiker braucht zum Beispiel keinen Computerkurs, eine Buchhalterin keinen Buchhaltungslehrgang. Und dennoch: Wer ablehnt, muss mit Kürzungen des Arbeitslosengeldes II rechnen.
Wer der Ansicht ist, die Weiterbildung führt nicht zum gewünschten Ziel, sollte einfach mit seinem Sachbearbeiter reden: Vielleicht ist dem noch gar nicht aufgefallen, dass man die Qualifikation schon längst besitzt. Noch besser ist es allerdings, gleich Alternativvorschläge zu machen; denn vielleicht ist für den Informatiker ein Buchhaltungskurs sehr sinnvoll, weil er sich selbständig machen will? Auf jeden Fall sollte man zeigen, dass man engagiert ist und grundsätzlich bereit ist, sich weiterzuqualifizieren. Wer konstruktiv mit seinem Sachbearbeiter redet, hat gute Chancen, statt der falschen eine passende Weiterbildung zu bekommen.
Der Beitrag erschien auf stern.de und auch am 29.08.2009 unter dem Titel “Weiterbildung muss sinnvoll sein” im Rhein-Main-Markt, Beilage zu Frankfurter Neuen Presse und zur Rhein-Main-Zeitung, dem Lokalteil der FAZ, auf Seite 3.


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