Absolventen, die bei der Jobsuche ihren Lebenslauf schönen: Lügen bei der Bewerbung erlaubt?

Das Diplom in der Tasche – nun kann die Jobsuche beginnen. Die aber verläuft für viele Jobsuchende ernüchternd, denn viele Firmen suchen vor allem eines: Bewerber mit Erfahrung. Wer die noch nicht vorweisen kann, hat ein Problem – vor allem dann, wenn die Liste der Absagen immer länger und damit die Lücke zwischen Hochschulabschluss und Bewerbung immer grösser wird. Was also tun?

Die Not mach manche Bewerber sehr erfinderisch, wenn es um die Angaben im Lebenslauf geht: Gerne wird da mal das Kopierpraktikum zur anspruchsvollen Urlaubsvertretung aufgewertet, aus dem Kellnerjob wird eine anspruchsvolle Managementtätigkeit und der Strandurlaub in Australien wird zum Auslandssemester mit Praktikum.

Vielen erscheint eine kleine Übertreibung gar nicht als Lüge nach dem Motto «Das macht doch jeder», weil die Abgrenzung tatsächlich fliessend ist. Viele Bewerber glauben sogar, dass es vor allem darauf ankommt, wie gut man sich verkaufen kann und sind regelrecht stolz auf ihre raffinierten Umschreibungen der Wahrheit. Hingegen sind die meisten der Ansicht, dass ihnen zu grosse Ehrlichkeit sogar als Naivität und Dummheit ausgelegt werden könnte.

Ein bisschen Lügen ist erlaubt?

Tatsächlich: Mehr als ein Drittel der Bewerber nehmen es mit der Wahrheit nicht so genau. Das ergab eine internationale Umfrage des Personaldienstleisters Robert Half unter 1210 Personalmanagern. Demnach wird in der Schweiz am häufigsten bei Sprachkenntnissen und dem früheren Gehalt gelogen. Und immerhin 18 Prozent beschönigen ihre Managementfähigkeiten. Weit weniger mutig sind die Schweizer hingegen, wenn es um das Erfindenden von Softwarekenntnissen (2 Prozent) oder Bildungsabschlüssen geht (4 Prozent).

Wer jedoch sehr gute Sprachkenntnisse angibt, sollte sich fliessend in dieser Sprache unterhalten können. Es kann passieren, dass man im Vorstellungsgespräch von einem Muttersprachler getestet wird. Auch Auslandsaufenthalte, die als Studienreise ausgegeben werden, sollten durch Zeugnisse von Kursen oder herausragende Sprachkenntnisse belegt werden.

Achtung beim früheren Arbeitgeber

Wenig riskant erscheint es vielen auch, bei früheren Aufgabengebieten zu lügen. Denn: Was genau man bei seinem alten Studentenjob gemacht hat, steht meist in keinem Zeugnis, daher ist die Gefahr der Entdeckung gering. Aber Achtung: Manche Personaler erkundigen sich dann doch beim vorherigen Arbeitgeber. Spätestens in der Probezeit kommt die Wahrheit ans Licht und ist dann ein Kündigungsgrund.

Und auch die vielzitierten, aber stets sehr schwammigen Soft Skills wie Teamfähigkeit oder Organisationsvermögen zu sehr zu beschönigen, kann ins Auge gehen. Denn Einstellungsexperten stellen gerne Kontrollfragen, um den Wahrheitsgehalt zu Überprüfen. So kontrollieren sie Angaben zu sozialen Kompetenzen gerne mit Fragen nach dem Hobby: Wer in seiner Freizeit gerne Dinge alleine macht, wird im Beruf wohl kaum besonders gut mit anderen zusammenarbeiten können.

Warum Lügen problematisch ist

Oft verraten sich Lügner aber auch selbst durch ihre Gesten und ihre Mimik. Geschulte Personaler merken im Vorstellungsgespräch schnell, wenn gelogen wird: Beispielsweise weisen Nervosität, Zucken des Mundes oder Augenrollen auf Lügen hin.

Wirklich problematisch, weil gut nachweisbar, sind aber vor allem falsche Angaben im Lebenslauf: Zwar ist es verständlich, wenn jemand Auslandspraktika, soziale Aktivitäten oder sogar Jobs erfindet, um Lücken im Lebenslauf zu schliessen, die gerade bei Berufsanfängern ohne Erfahrung ein Problem darstellen, das mit jeder Bewerbung grösser wird; ein Kavaliersdelikt ist das aber keinesfalls. Denn wenn herauskommt, und sei es nur durch einen dummen Zufall, dass der Lebenslauf ein Fake war, ist das auch Jahre später noch ein Kündigungsgrund.

Vorsicht Fälschung!

Richtig ernst wird es schliesslich bei gefälschten Hochschul- oder Arbeitszeugnissen: Deren Wahrheitsgehalt kann jeder Arbeitgeber nicht nur durch einige Anrufe abklären, sondern man macht sich damit auch noch der Urkundenfälschung strafbar.

Wer dabei ertappt wird, kann sich auch juristisch schlecht herausreden: Selbst die Manipulation durch “fehlerhaftes Kopieren” ist kriminell. Wer also beim Lügen zu dick aufträgt, riskiert nicht nur seinen guten Ruf – Arbeitgeber sind häufig miteinander vernetzt – sondern auch eine Strafanzeige.
So macht man es besser

Wie viel Schönfärberei ist erlaubt?

Was aber kann man nun bei der Bewerbung problemlos machen? Ganz klar ist: Wer bestimmte Fähigkeiten hat, kann das sagen, egal, ob man es durch Zeugnisse belegen kann oder nicht. Um sich gegen die Masse der Schönfärber abzusetzen, sollte man ausserdem nicht nur Qualifikationen auflisten, sondern detailliert beschreiben, was man gemacht hat. Und: Wer sich sympathisch darstellt und den Arbeitgeber mit Persönlichkeit statt mit geschönten Kompetenzen beeindruckt, gewinnt manchmal mehr als er glaubt.

Wer mit den fachlichen Kompetenzen weniger punkten kann, hebt, übrigens völlig legitim, andere Aspekte besonders hervor – etwa soziale Kompetenzen. Erlaubt ist auch, Dinge etwas positiver darzustellen, als sie wirklich sind: Zum Beispiel den Kündigungsgrund. Wichtig ist jedoch, das niemand das Gegenteil beweisen kann.

Fazit

Um erst gar nicht Gefahr zu laufen, zu lügen: Besser zielgenau bewerben, d.h. auf Stellen, deren Anforderungen genau zum eigenen Profil passen. Sicherlich ist die Auswahl an passenden Jobs dann geringer. Aber: Weniger ist in dem Fall mehr, denn statt standardisierter Massenbewerbungen verwendet man dann auf die wenigen Bewerbungen mehr Sorgfalt. Natürlich kann niemand alle Anforderungen erfüllen, die in einer Stellenausschreibung verlangt werden. Aber als Richtwert, gilt dass zwei Drittel der Anforderungen schon passen sollten.

Arbeitsproben-Nachweis

Den gesamten Artikel finden Sie unter

Der Beitrag erschien auch am 12.09.2009 unter dem Titel “Not macht Bewerber erfinderisch” im Rhein-Main-Markt, Beilage zu Frankfurter Neuen Presse und zur Rhein-Main-Zeitung, dem Lokalteil der FAZ, auf Seite 2.


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Kommentare & Reaktionen

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  • Johannes Lenz

    Hallo Frau Janson,

    der Text ist wirklich gut, vor allem weil er zeigt, daß “erfahrene Personaler” den Betrug sofort erkennen, selbst wenn sich viele Bewerber auf eine Stelle finden. Letztlich zeigt das persönliche Gespräch die Integrität und Glaubwürdigkeit des Bewerbers. Das ist die Nagelprobe.

    Allerdings stellt sich die Frage, warum viele das eine oder andere Schönfärben bzw. lügen. Sind sie wegen mangelndem Erfolg so frustriert, das auch diese Schmerzgrenze sinkt? Ist es reiner Vorsatz oder lediglich, weil es andere auch so machen.

    Das starke Argument in Ihrem Text habe ich schon genannt und daraus folgt, daß Ehrlichkeit am längsten währt, wie es so schön heißt. Und gezieltes Bewerben ist mitunter doch die bessere Bewerbungsstrategie. Jedoch verstärkt sich zurzeit auch die Wettbewerbssituation unter den Bewerbern. Möglicherweise verführt diese auch zum “Schummeln”?

    Mit herzlichen Grüßen aus Stuttgart

    Johannes Lenz

  • http://berufebilder.de Simone Janson

    Hallo Herr Lenz,
    danke für Ihren sachlich fundierten Kommentar.

    Ich denke, auch die hohen Ansprüche in Stellenanzeigen verführen zum Schummeln. Zum Beispiel können Absolventen in der Regel eben keine jahrelange Berufserfahrung nachweisen, haben ohne aber keine Chance eingestellt zu werden. Ein Teufelskreis also, aus dem mancher meint, nur mit Schummeln herauszukommen.

    Ein anderes Problem ist, dass gerade Berufsanfänger häufig die auf perfekt getrimmten Inhalte von Stellenanzeigen noch nicht richtig deuten können, ihnen fehlt einfach die Erfahrung. Auch deshab wirken Schummelversuche schnell aufgesetzt.

    Und schließlich noch ein anderer Aspekt: Selbst wenn man mit dem Schummeln durchkommt, ist die Frage, ob man dabei selbst glücklich wird. Denn wer Schummelt, muss sich ja ggf. selbst immer weiter verbiegen.

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