Versicherung bei Minijobs: Worauf müssen Sie achten?

Wer einen Minijob für 400 Euro annimmt, ist sozialversicherungsfrei beschäftigt. Das klingt erstmal nach “keine Abgaben zahlen”. Weit gefehlt: Wer sich nicht anderwertig versichern kann, hat selbst für den Versicherungsschutz zu sorgen:

Krankenversicherung:

Über den Minijob sind Sie nicht krankversichert. In vielen Fällen wird der Arbeitnehmer allerdings anderweitig krankenversichert sein, zum Beispiel über die Familienversicherung, einen Hauptjob, als Arbeitsloser (Beiträge zahlt die Arbeitsagentur) oder freiwillig.

Pflegeversicherung:

Die Pflegeversicherung folgt immer der Krankenversicherung. Wer kostenlos bei einer Krankenkasse familienversichert ist, ist dort auch kostenlos pflegeversichert. Wer sich freiwillig krankenversichert, muß bei derselben Kasse auch pflegeversichert sein.

Unfallversicherung:

Hier gilt die 400-Euro-Grenze nicht. Der Arbeitgeber muß auch für diese Arbeitnehmer Beiträge an die Berufsgenossenschaft zahlen, und nach einem Arbeitsunfall haben Sie Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Rentenversicherung:

Ansprüche, die Sie aus Ihren bisherigen Tätigkeiten erworben haben, bleiben selbstverständlich erhalten. Aber der Pauschalbeitrag Ihres Arbeitgebers bringt nur sehr geringe zusätzliche Ansprüche. Sie können diese Ansprüche durch eigene Beiträge zu einer freiwillgen Rentenversicherung erhöhen.

Arbeitslosenversicherung:

Kein Versicherungsschutz. Wenn Sie Ihren 400-Euro-Job verlieren, haben Sie keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld, außer eventuell als Restanspruch aus einer früheren Beschäftigung. Allerdings können Sie natürlich jedezeit Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen.


Arbeitslosenversicherung für Selbständige: Wann lohnt die Arbeitslosenversicherung – und wann nicht?

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Um es gleich vorweg zu sagen: Die Arbeitslosenversicherung eignet sich jedenfalls nicht, um sich bei jeder Auftragsflaute alle paar Monate arbeitslos zu melden. Das hat gleich mehrere Gründe: Man darf sich pro Leistungszeitraum nur begrenzt arbeitslos melden. Und es ist … Weiterlesen →


Infografik-Video der EU zum Arbeiten im Ausland: Sozialversicherung für Grenzgänger

Simone | Janson, 10. 05. 2013:

Zunehmende Mobilität der Arbeit – das bedeutet, dass es auch immer mehr Grenzgänger gibt. Steuerlich, zumindest mit Ländern, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen existiert, kein Problem. Aber wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Dazu gibt es ein umfangreiches Informations-Angebot der … Weiterlesen →


Midijob, Minijob, Krankenkasse & Rente 2013: Sozialversicherung bei 450-Euro-Jobs

Simone | Janson, 15. 03. 2013:

Seit Anfang 2013 gilt die neue Regelung für Minijobs: Wer seit Januar einen Job in Höhe von bis zu 450 Euro annimmt, ist dafür von Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung befreit. Neu ist allerdings, dass nun Rentenversicherungsbeiträge anfallen. Was gibt es … Weiterlesen →


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Am 21. Dezember 2012 soll nach dem Maya-Kalender nicht nur die Welt untergehen, sondern auch, zumindest nach dem Willen des Europäischen Gerichtshofs und und zumindest bei Versicherung, die absolute Gleichberechtigung eintreten. Ob das Datum Zufall ist? Achtung Ironie! Finanzdienstleister MLP … Weiterlesen →


Kommentare & Reaktionen

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  • Laub

    hallo,
    wenn man freiwillig versichert ist und einen 400 Euro job ausübt, kann man dann den Betrag für die Krankenkasse den der Arbeitgeber bezhahlt von den freiwilligen Beträgen abziehen ?
    MfG

  • Simone Janson

    Hallo,
    aufgrund des Rechtsberautungsgesetzes darf ich keine Rechtsberatung geben.
    Die in der Rubrik Minijob finden sich jedoch mehrere Informationen zum Thema Krankenversicherung bei Minijob.
    Gruß
    Simone Janson

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