Wer einen Minijob für 400 Euro annimmt, ist sozialversicherungsfrei beschäftigt. Das klingt erstmal nach “keine Abgaben zahlen”. Weit gefehlt: Wer sich nicht anderwertig versichern kann, hat selbst für den Versicherungsschutz zu sorgen:
Krankenversicherung:
Über den Minijob sind Sie nicht krankversichert. In vielen Fällen wird der Arbeitnehmer allerdings anderweitig krankenversichert sein, zum Beispiel über die Familienversicherung, einen Hauptjob, als Arbeitsloser (Beiträge zahlt die Arbeitsagentur) oder freiwillig.
Pflegeversicherung:
Die Pflegeversicherung folgt immer der Krankenversicherung. Wer kostenlos bei einer Krankenkasse familienversichert ist, ist dort auch kostenlos pflegeversichert. Wer sich freiwillig krankenversichert, muß bei derselben Kasse auch pflegeversichert sein.
Unfallversicherung:
Hier gilt die 400-Euro-Grenze nicht. Der Arbeitgeber muß auch für diese Arbeitnehmer Beiträge an die Berufsgenossenschaft zahlen, und nach einem Arbeitsunfall haben Sie Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Rentenversicherung:
Ansprüche, die Sie aus Ihren bisherigen Tätigkeiten erworben haben, bleiben selbstverständlich erhalten. Aber der Pauschalbeitrag Ihres Arbeitgebers bringt nur sehr geringe zusätzliche Ansprüche. Sie können diese Ansprüche durch eigene Beiträge zu einer freiwillgen Rentenversicherung erhöhen.
Arbeitslosenversicherung:
Kein Versicherungsschutz. Wenn Sie Ihren 400-Euro-Job verlieren, haben Sie keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld, außer eventuell als Restanspruch aus einer früheren Beschäftigung. Allerdings können Sie natürlich jedezeit Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen.

