Burnout-Syndrom: Ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Das Landgericht München hat am 22. März 2006 nach einem dreijährigen Rechtsstreit ein Musterurteil zum Thema Burnout und psychische Erkrankung gefällt: Demnach wurde das Burnout-Syndrom klar als Versicherungsfall eingestuft.

urteil


Ein Manager hatte geklagt, nachdem ihm eine Arzt zwar die Berufsunfähigkeit bestätigt, die Versicherung sich aber geweigert hatte, zu zahlen. Ende 2001 war er aufgrund nervlicher Überlastung zusammengebrochen und hatte auf ärztlichen Rat hin seinen Beruf aufgegeben.

Den Volltext des Urteils finden Sie hier, mehr Infos zum Urteil hier. Bei Mitfugundrecht steht als Kommentar zum Urteil zu lesen:

Das Landgericht München I hatte darüber zu entscheiden, ob das Burn-Out-Syndrom Grund für die Berufsunfähigkeit war und verurteilte nach Einholung eines medizinischen Gutachtens die Versicherung, rückwirkend etwa 148.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente auszubezahlen, sowie zirka 65.000 Euro an Versicherungsbeiträgen zu erstatten. Erst in der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgerichts München gab die Versicherung auf.

Klar ist einmal mehr, das psychische Störungen und nervliche Probleme immer häufiger ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung sind. Eine Untersuchung von Morgen & Morgen zeigt sogar, dass es sich dabei um die zweithäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit handelt.

Das Burnout als Ursache für Berufsunfähigkeit anerkannt wird, ist einerseits positiv, andererseits aber auch negativ, denn nun werden viele Versicherungen bei psychischen Vorerkrankungen vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung noch genauer hinschauen.

bu-ursachen.res

Was genau Sie bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten müssen, finden Sie in meiner Artikelserie und in meinem eBook zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung.


Kurz-Tipps für Existenzgründer: Welche Versicherungen brauchen Gründer sonst noch?

Simone | Janson, 30. 03. 2010:

Wenn Sie sich um die Sozialversicherung gekümmert haben, sind Sie aber lange noch nicht abgesichert: Denn es gibt auch eine Reihe von betrieblichen Versicherungen, über die Sie nachdenken sollten, wenn Sie vollständig abgesichert sein wollen: Solche zum Beispielsweise, die Ihr … Weiterlesen →


Aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu Arbeitszeugnissen: Fehlender Dank ist kein Geheimzeichen

Simone | Janson, 12. 12. 2012:

Die verklausulierten Formulierungen in Arbeitszeugnissen sind ein ständiger Streitpunkt in zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Ein Gerichtsurteil bestätig nun, dass Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Formulierungen haben, sondern auf das Wohlwollen des Arbeitgebers abhängen. Klage gegen das Fehlen von Dankes- und … Weiterlesen →


Wie man Denkblockaden beseitigt -3/3: Free again!

Ruth | Meinhart, 08. 05. 2013:

In den ersten beiden Blogartikeln ging es um die Ursachen und Hintergründe von Blockaden und Blackouts, die beide auf unbewusster Ebene entstehen und ablaufen. Was aber kann man wirklich dagegen tun? Pillen helfen nicht Wer es schon einmal probiert hat, … Weiterlesen →


eCommerce-Schriftenreihe – Verkaufen bei Amazon: 7. Die Chancen von Amazon-Marketplace

Markus | Fost, 16. 05. 2013:

In diesem vorletzten Teil unserer Serie soll auf die Möglichkeiten eingegangen werden, die der Amazon Marketplace dem Existenzgründer bietet. Da die Beschreibung sämtlich existierender Chancen den Rahmen des vorliegenden Werkes sprengen würde, werden diejenigen behandelt, die aus den Erfahrungen und … Weiterlesen →


Kommentare & Reaktionen

Unsere Kommentarsystem DISQUS wird auch in Medien wie DIE WELT, National Geographic oder Perlentaucher verwendet. Mit nur einer Registrierung, z.B. per Twitter o. Facebook, können Sie überall kommentieren. Ihre Daten werden dabei von DISQUS gespeichert. Mehr dazu in den Datenschutzbestimmungen. Sie können auch als Gast kommentieren, ohne Ihre Daten anzugeben.

Hinweise zum Kommentieren

  1. Wollen Sie eine eMail-Benachrichtigung über neue Kommentare zu diesem Thema erhalten, müssen Sie sich bei DISQUS anmelden.
  2. Um ein Foto von sich neben dem Kommentar zu nutzen, können Sie sich mit diversen sozialen Netzwerken einloggen oder das Bild bei Gravatar hochladen.
  3. In den Kommentar können Sie jederzeit ein Foto ohne weitere Anmeldung hochladen
  4. Kritische Kommentare sind willkommen, Beleidigungen werden allerdings entfernt. Lesen Sie dazu bitte die Richtlinien für Kommentare & Foren.
  • Kerstin

    Hallo,

    ich habe eine Frage: ich bin 45 Jahre alt und auf der Suchen nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich habe hier gerade gelesen, dass der BdV rät noch eine BU abzuschließen. Können Sie mir Anbieter empfehlen, die das anbieten? Sind die Beiräge sehr hoch mit meinem Eintrittslater?

    Vielen Dank

Überblick

Mehr als 6.000 Kommentare von über 200 Kommentatoren in diesem Blog finden Sie hier. Sie können alle Kommentare auch abonnieren.
Mehr als 3.000 Fans und über 10.000 Kommentare in diversen sozialen Netzwerken wie Twittter, Facebook, Google+ & Xing finden Sie hier.

0 Trackbacks

Trackback URL - bitte in Ihren Beitrag eintrage, um einen Trackback zu erzeugen:

http://berufebilder.de/2007/burnout-syndrom-ein-fall-fur-die-berufsunfahigkeitsversicherung/trackback/